Der große Maklergebühren-Fehler
Die meisten Eigentümer akzeptieren den ersten Provisionssatz — dabei ist die Maklergebühr in Deutschland frei verhandelbar und marktüblich zwischen 5,95 und 7,14 Prozent.
Beim Hausverkauf zahlen Verkäufer und Käufer in Deutschland gemeinsam eine Maklerprovision von marktüblich 5,95 bis 7,14 Prozent inkl. MwSt. — frei verhandelbar. Trotzdem akzeptieren die meisten Eigentümer den erstgenannten Satz, ohne ihn zu hinterfragen. Das ist der **große Maklergebühren-Fehler**.
Fehler Nr. 1 bei den Maklergebühren ist nicht ihre Höhe — sondern der fehlende Vergleich.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt der Halbteilungsgrundsatz nach §§ 656a–656d BGB: Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen darf der Käufer maximal 50 Prozent der Provision tragen*. Die Höhe ist dabei nicht gesetzlich gedeckelt — sie ist verhandelbar.
Marktübliche Gesamtprovisionen liegen 2026 je nach Bundesland zwischen 5,95 % (Bremen, Hessen) und 7,14 % (in den meisten Bundesländern), Hamburg bei 6,25 %*. In der Praxis zahlen Käufer und Verkäufer oft je 3,57 % inklusive MwSt.
Der typische Fehler: Eigentümer fragen einen Makler, akzeptieren dessen Standardsatz und unterschreiben ohne Vergleich. Bei einem Verkaufspreis von 380.000 € entsprechen 0,5 % Provisions-Differenz bereits 1.900 € — bei 7,14 % Gesamtprovision sind das immerhin 27.132 € Maklergebühren insgesamt.
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